Grundsätzlich unterliegen Zinsen der Steuerpflicht. Da sich die VR-Bank Braunau auf österr. Staatsgebiet befindet, gilt österreichisches Recht. Das bedeutet, wenn Sie keinen ständigen Wohnsitz in Österreich haben, vergüten wir Ihnen Zinserträge ohne Abzug der österreichischen Kapitalertragssteuer.
Seit dem 01.07.2005 führen wir aufgrund einer neuen EU-Richtlinie bei Kunden innerhalb der EU 15% der Zinserträge anonym ab. Diese einbehaltene Quellensteuer können Sie als Vorauszahlung in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Eine Vielzahl von Anlageprodukten ist von der neuen EU-Quellensteuer befreit. Ab 2008 steigt der Abzug auf 20% und ab 2011 auf 35% an. Dies ändert aber nichts an Ihrer Pflicht, Kapitalerträge ordnungsgemäß in Ihrer Steuererklärung auszuweisen.
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